Wissenswertes zu den Entlastungsleistungen

Was zählt zu den Entlastungsleistungen?

Der Gesetzgeber hat absichtlich keine Vorgaben gemacht, welche Leistungen unter Entlastungsleistungen zu verstehen sind. Somit steht es dem Patienten frei, welche Dienste er von uns in Anspruch nehmen möchte.
Wichtiger Hinweis: Die hier genannten Entlastungsleistungen dürfen ausschließlich vom Pflegedienst erbracht werden.

Welcher Betrag steht mir zur Verfügung?

Als Versicherter mit mindestens Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 125,- € zur Verfügung. Diese Beträge verfallen für längstens 18 Monate nicht. Falls Sie alo bislang keine Leistungen nach §45b in Anspruch genommen haben, erfragen Sie Ihr aktuelles Guthaben bitte bei Ihrer Pflegekasse.

Was muss ich tun, um die Leistungen verwenden zu können?

Sie müssen mit Ihrer Pflegekasse keinen weiteren Vertrag abschließen. Das Einreichen der ersten Rechnung gilt als Vertragsabschluss.

Ich bin privat versichert. Bekomme ich diese Leistungen auch?

Ja, die Entlastungsleistungen §45b – SGB XI stehen gesetzlich und privat Versicherten zu. Einzige Voraussetzung ist eine durch den MDK (Medizinischer Dienst der Kassen) festgestellte Pflegestufe.

Diese Unterstützungsleistungen können Sie zum Beispiel wählen:

Betreuung

  • Mit Ihnen Gespräche führen. Vorlesen, gemeinsam singen oder basteln, Gedächtnistraining.
  • Mobilität fördern, z.B. mit Gymnastik.
  • Begleitung, z.B. zum Friedhof, Stadtbummel, Besuch bei Verwandten und Freunden
  • Tagesstrukturierende Maßnahmen, wie z.B. gemeinsam kochen, Kaffee trinken, Haushalt, Handarbeit, Spiele

Unterstützung und Entlastung

  • Beschaffung von Verordnungen, Rezepten, Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln
  • Hilfe bei Antragstellungen, z.B. auf eine Pflegestufe
  • Unterstützung bei Krankenhausaufenthalten, z.B. bei der Einweisung / Entlassung, Versorgung von Pflanzen und Haustieren, Wäscheservice
  • Organisation weiterer Unterstützungsleistungen, z.B. Essen auf Rädern, Hausnotruf, Physiotherapie, Logopädie
  • regelmäßige Kontaktaufnahme, z.B. Kontrollanruf
  • Beaufsichtigung und Betreuung zur Entlastung der pflegenden Angehörigen, z.B. reine Anwesenheit
  • Schulung der privaten Pflegepersonen, z.B. Lagerungstechniken, Entlastungsmöglichkeiten, Anwendung von Hilfsmitteln

Haushalt

  • Grundreinigung
  • Pflanzenpflege
  • Haustierversorgung
  • kleine “Hausmeistertätigkeiten”, z.B. Mülltonne an die Straße bringen, Glühbirne wechseln, Bilder aufhängen

Sie möchten mehr Infos zu den Entlastungsleistungen?

Dann rufen Sie uns einfach an unter Tel.: 0 62 21 / 16 44 44, senden Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.