Nachtbetreuung

Sie müssen kurzfristig “über Nacht” außer Haus? Sie möchten an einem Event teilnehmen, dass bis in die Nacht dauert? Sie können Ihren Angehörigen aber nicht alleine lassen?

Unser Betreuungsteam ermöglicht Ihnen, dass Sie für diesen kurzen Zeitraum Ihren Bedürfnissen nachgehen können. Ganz egal welcher Anlass für Sie als pflegender Angehöriger vorliegt, ob beruflich oder aber für Ihren Wunsch nach einer Ihren Bedürfnissen entsprechenden Freizeitgestaltung. Sie haben das Recht und mit Hilfe der Verhinderungspflege auch einen Anspruch darauf.

…und die Kosten?

Bei Vorliegen einer Pflegestufe, die vor mehr als 6 Monaten festgestellt wurde, besteht der Anspruch auf die so genannte Verhinderungspflege (§39, SGB XI). Hier stehen jedem Versicherten 1.612,- € im Kalenderjahr zu. Weiterhin können 50% der so genannten Kurzzeitpflege (auf die ebenfalls ein jährlicher Anspruch in Höhe von 1.612,- € besteht) umgewidmet werden. Somit können im Kalenderjahr 2418,- € für Verhinderungspflege verplant werden.

Sie haben Fragen zu unserem Nachtbetreuungsangebot?

Dann rufen Sie uns bitte an, senden Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.