Demenzielle Betreuung
Zu Hause im Alter wohnen zu bleiben ist der Wunsch vieler älterer Menschen.
Immer mehr alte Menschen in Deutschland erkranken an Demenz. Dies betrifft sowohl Senioren in Altenheimen als auch Senioren, die in ihrem Daheim wohnen bleiben möchten. Eine auftretende Demenz sorgt bei Angehörigen häufig für große Belastungen, da sie mit dem neuen und befremdlichen Verhalten ihrer Angehörigen überfordert sind.
Unsere geschulten und erfahrenen Betreuerinnen können Sie hier ganz gezielt entlasten und bei den Betroffenen durch eine spezielle Demenzbetreuung noch vorhandene Ressourcen fördern und stärken.
Unsere Mitarbeiterinnen kommen zu Ihren Angehörigen in die Häuslichkeit und betreuen sie mit viel Erfahrung und Feingefühl und machen so das Leben wieder ein Stück lebenswerter.
Ist eine Pflegestufe erforderlich, um die Leistungen zu erhalten?
Die Pflegekassen bewilligen spezielle Leistungen für Menschen "mit eingeschränkter Alltagskompetenz" auch unabhängig einer möglichen Pflegestufe. Hierzu beurteilt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auf Grundlage von 13 festgelegten Kriterien die Schwere der Erkrankung. Kriterien sind beispielsweise das unkontrollierte Verlassen der Wohnung, die mangelnde Einschätzung von gefährlichen Situationen, ein der Situation nicht angemessenes Verhalten oder eine Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus.
Die Einstufung durch die Pflegeversicherung
Werden bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst mindestens zwei dieser Kriterien erfüllt, eines davon aus einem eingegrenzten Katalog, besteht der Anspruch auf Kostenerstattung für Betreuungsleistungen der Stufe Eins. Wird noch wenigstens ein weiteres Kriterium aus dem eingegrenzten Katalog erfüllt, erhält der Betroffene den erhöhten Betreuungssatz (Stufe Zwei).
Die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung
Folgende Einstufungen gibt es:
- Stufe Eins (104,- € / Monat, 1.248,- € / Jahr)
- Stufe Zwei (208,- € / Monat, 2.496,- € / Jahr)
Werden genehmigte Leistungen innerhalb eines Kalenderjahres nicht in Anspruch genommen, können diese bis zur Mitte des Folgejahres aufgebraucht werden. Der Umfang der Leistungen des Folgejahres wird dadurch nicht reduziert.
Aktuelles
- Neue Preise der Pflegeversicherung ab Januar 2022
- Beantragen Sie die Verhinderungspflege für 2022
- Die Modulbeschreibung SGB XI 2018 ist online und gilt auch 2022
- Freie Stelle in unserem Pflegeteam
- Wir bedanken uns bei unserer Heimatstadt Heidelberg und der Stadt Guangzhou für die Unterstützung
- Wir bleiben diesen Sommer DAHEIM!
- Auch 2019 die MDK-Bestnote!
- 30 Jahre Betreuung und Pflege DAHEIM
- Herzlichen Glückwunsch zur Anerkennung
- Newsletter rund um das Thema Pflege
Wissenswertes
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