Betreuung bei Verhinderung
Sie müssen kurzfristig beruflich verreisen und in der Familie gibt es Niemanden, der die Pflege Ihres Angehörigen übernehmen kann?
Sie können in diesem Fall die so genannte Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Diese Leistung wird genehmigt, wenn:
- mindestens Pflegestufe Eins vorliegt,
- Ihr Angehöriger Kombinationsleistungen der Pflegeversicherung bezieht,
- Ihr Angehöriger mindestens sechs Monate von Ihnen gepflegt wird.
Was muss ich tun, um die Verhinderungpflege zu erhalten?
Um die Leistungen zu erhalten ist es erforderlich, einen Antrag bei der Krankenkasse des zu Versorgenden zu stellen. Dies geht am einfachsten telefonisch; Sie erhalten dann per Post das erforderliche Formular. Nach dem Einreichen des Antrags wird die Verhinderungspflege genehmigt. Bitte beachten Sie, dass Sie für jedes Kalenderjahr einen neuen Antrag stellen müssen. Die Verhinderungspflege können Sie für maximal vier Wochen im Jahr in Anspruch nehmen.
Wie geht es dann weiter?
Sie teilen uns mit, dass Sie Hilfe benötigen. In einem Erstgespräch, auch gerne in der Häuslichkeit des zu Versorgenden, ermitteln wir für die Zeit Ihrer Abwesenheit den erforderlichen Pflegebedarf und besprechen hierbei auch die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse. Sie erhalten danach auf Grundlage der im Erstgespräch besprochenen Leistungen von uns einen verbindlichen Kostenvoranschlag (die Preise für die zu erbringenden Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Pflegeversicherung). In der Zeit der Verhinderungspflege nehmen wir Ihren Angehörigen in unsere Planung auf und übernehmen somit die pflegerische Versorgung, so dass Sie beruhigt Ihre Reise antreten können.
Sie haben noch Fragen?
Bei Fragen zur Verhinderungspflege und der Antragstellung können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen; wir beraten Sie individuell und helfen Ihnen gerne.
Aktuelles
- Freie Stelle in unserem Pflegeteam
- Beantragen Sie die Verhinderungspflege für 2020
- Wir bedanken uns bei unserer Heimatstadt Heidelberg und der Stadt Guangzhou für die Unterstützung
- Wir bleiben diesen Sommer DAHEIM!
- Neue Preise der Pflegeversicherung ab Januar 2021
- Die Modulbeschreibung SGB XI 2018 ist online und gilt auch 2020
- Auch 2019 die MDK-Bestnote!
- 30 Jahre Betreuung und Pflege DAHEIM
- Herzlichen Glückwunsch zur Anerkennung
- Newsletter rund um das Thema Pflege
Wissenswertes
Stellenangebote bei Pflege DAHEIM
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