Behandlungspflege

Maßnahmen der Behandlungspflege sind u.a.:

  • Blutzuckermessung
  • s.c. und i.m. Injektionen
  • Blutdruckmessung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Kompressionsverband
  • Verbandswechsel (z. B. Wundversorgung, Stoma-Versorgung)
  • Pflege der PEG-Sonde
  • Medikamentengabe bzw. Medikamente wöchentlich richten, etc.

Diese Leistungen werden von der Krankenkasse bezahlt.
Ihr Hausarzt verordnet diese Leistungen – welche Leistungen, wie oft am Tag und wie oft in der Woche. Sie unterschreiben diese Verordnung und wir schicken sie innerhalb von 2 Werktagen an Ihre Krankenkasse zur Genehmigung

Kosten:

Das Gesundheitsreformgesetz sieht vor, dass pro Verordnung ein Betrag von 10,00 € und für 28 Tage im Jahr 10 % der Leistung, als Eigenanteil, an die Krankenkasse überwiesen werden muss.
Im Falle, dass die Krankenkasse die verordnete, und vom Leistungserbringer erbrachte Leistung, nicht genehmigt, bzw. teilgenehmigt ist der Leistungsnehmer zur Kostenübernahme verpflichtet. Bis Eingang der Ablehnung ist die Krankenkasse verpflichtet die Einsätze zu bezahlen.